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Pressedienst

Strukturreform
Trier/Koblenz/Saarbrücken – Nur noch wenige Tage, dann tritt
am 1. September die Strukturreform im Bistum Trier in Kraft. Kernstück des
sogenannten „Strukturplans 2020“ ist, dass es ab dem 1. September im Bistum
Trier 173 pastorale Einheiten vor Ort geben wird. Bislang waren das in etwa
doppelt so viele. Künftig gibt es dann 160 Pfarreiengemeinschaften und 13
Pfarreien, die keiner Pfarreiengemeinschaft angehören. Diese Struktur soll
mindestens bis zum Jahr 2020 Bestand haben. Am 1. September werden die neuen Pfarreiengemeinschafen auch formal neu
errichtet.
Mit der Strukturreform reagiert das Bistum Trier nach
Angaben von Generalvikar Dr. Georg Holkenbrink auf zahlreiche Veränderungen:
„Die Bevölkerung geht ebenso zurück wie die Zahl der Gläubigen. Zugleich wird
auch das pastoral Personal weniger, vor allem natürlich bei den Priestern.
Mittelfristig gehen unsere finanziellen Ressourcen zurück. Darauf müssen wir
reagieren, nicht um den Mangel zu verwalten, sondern um handlungsfähig zu
bleiben.“ Strukturen, so unterstreicht der Generalvikar weiter, seien zwar
immer nur ein Hilfsmittel, doch um so wichtiger sei es, die Strukturen so zu
gestalten, dass sie ein möglichst effektives und zielgerichtetes inhaltliches
Handeln ermöglichen und unterstützen. „Für uns heißt das vor allem, dass die
Strukturen vor Ort so sein müssen, dass dort eine gute pastorale Arbeit für die
Menschen möglich ist.“
Der Generalvikar räumt ein, dass die Veränderungen für alle
Beteiligten, insbesondere für die Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort, aber auch
für die Gläubigen, große Veränderungen mit sich bringen würden: „Wir betreten
in vielen Feldern Neuland. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen,
erfordern aber mutige und vielleicht auch ungewohnte Schritte. Die Kirche
verändert sich und mit den nun beschlossenen Veränderungen hoffen wir, die
Erneuerung der Kirche im Bistum Trier unterstützen zu können.“
Zu den zentralen Veränderungen gehören: Die neuen
Pfarreiengemeinschaften sind in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem
Kirchengemeindeverband, zusammengeschlossen. Entscheidungsgremium auf Ebene der
Kirchengemeindeverbände ist die so genannte „Verbandsvertretung“. In diesem
Gremium sollen die Vermögensverwaltung und die pastorale Planung der
Kirchengemeindeverbände miteinander verknüpft werden. Zentraler Bestandteil der
Finanzierung der Kirchengemeindeverbände werden ab 2012 die sogenannten
Schlüsselzuweisungen sein. In Abhängigkeit von der Anzahl der Pfarreien und der
Zahl der Katholiken legen die Schlüsselzuweisungen fest, wie viel Geld die
Kirchengemeindeverbände vom Bistum zur Deckung ihrer Personal- und Sachkosten
erhalten. Die Verbandsvertretung
entscheidet über die Verwendung der finanziellen Zuweisungen aus den
Schlüsselzuweisungen.
Weitere Informationen zum Strukturplan 2020 gibt es im
Internet unter http://www.struktur2020.bistum-trier.de/
Diese Seite erreichen Sie unter: http://www.bistum-trier.de/goto/?7:90371


