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Pressedienst

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Dienstag, 30. August 2011

Strukturreform
Die Erneuerung der Kirche im Bistum Trier unterstützen
Strukturreform im Bistum Trier tritt in Kraft – Nur noch 173 Einheiten

Trier/Koblenz/Saarbrücken – Nur noch wenige Tage, dann tritt am 1. September die Strukturreform im Bistum Trier in Kraft. Kernstück des sogenannten „Strukturplans 2020“ ist, dass es ab dem 1. September im Bistum Trier 173 pastorale Einheiten vor Ort geben wird. Bislang waren das in etwa doppelt so viele. Künftig gibt es dann 160 Pfarreiengemeinschaften und 13 Pfarreien, die keiner Pfarreiengemeinschaft angehören. Diese Struktur soll mindestens bis zum Jahr 2020 Bestand haben. Am 1. September werden die neuen  Pfarreiengemeinschafen auch formal neu errichtet.

Mit der Strukturreform reagiert das Bistum Trier nach Angaben von Generalvikar Dr. Georg Holkenbrink auf zahlreiche Veränderungen: „Die Bevölkerung geht ebenso zurück wie die Zahl der Gläubigen. Zugleich wird auch das pastoral Personal weniger, vor allem natürlich bei den Priestern. Mittelfristig gehen unsere finanziellen Ressourcen zurück. Darauf müssen wir reagieren, nicht um den Mangel zu verwalten, sondern um handlungsfähig zu bleiben.“ Strukturen, so unterstreicht der Generalvikar weiter, seien zwar immer nur ein Hilfsmittel, doch um so wichtiger sei es, die Strukturen so zu gestalten, dass sie ein möglichst effektives und zielgerichtetes inhaltliches Handeln ermöglichen und unterstützen. „Für uns heißt das vor allem, dass die Strukturen vor Ort so sein müssen, dass dort eine gute pastorale Arbeit für die Menschen möglich ist.“

Der Generalvikar räumt ein, dass die Veränderungen für alle Beteiligten, insbesondere für die Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort, aber auch für die Gläubigen, große Veränderungen mit sich bringen würden: „Wir betreten in vielen Feldern Neuland. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, erfordern aber mutige und vielleicht auch ungewohnte Schritte. Die Kirche verändert sich und mit den nun beschlossenen Veränderungen hoffen wir, die Erneuerung der Kirche im Bistum Trier unterstützen zu können.“

Zu den zentralen Veränderungen gehören: Die neuen Pfarreiengemeinschaften sind in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem Kirchengemeindeverband, zusammengeschlossen. Entscheidungsgremium auf Ebene der Kirchengemeindeverbände ist die so genannte „Verbandsvertretung“. In diesem Gremium sollen die Vermögensverwaltung und die pastorale Planung der Kirchengemeindeverbände miteinander verknüpft werden. Zentraler Bestandteil der Finanzierung der Kirchengemeindeverbände werden ab 2012 die sogenannten Schlüsselzuweisungen sein. In Abhängigkeit von der Anzahl der Pfarreien und der Zahl der Katholiken legen die Schlüsselzuweisungen fest, wie viel Geld die Kirchengemeindeverbände vom Bistum zur Deckung ihrer Personal- und Sachkosten erhalten.  Die Verbandsvertretung entscheidet über die Verwendung der finanziellen Zuweisungen aus den Schlüsselzuweisungen.

Weitere Informationen zum Strukturplan 2020 gibt es im Internet unter http://www.struktur2020.bistum-trier.de/




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