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Hintergrund

Bischöfliches Dekret zu den Ereignissen in Marpingen
Das Dekret
| Es steht nicht fest, dass den Ereignissen in Marpingen aus den Jahren 1876 und 1999 ein übernatürlicher Charakter zukommt. Es bestehen schwerwiegende Gründe, die es nicht erlauben, sie als übernatürliches Geschehen anzuerkennen. Trier, den 13.12.2005 Dr. Reinhard Marx Bischof von Trier Werner Rössel Kanzler der Kurie |
Erläuterung des Dekretes vom 13.12.2005
Im Jahre 1876 soll im Marpinger Härtelwald die allerseligste Jungfrau Maria drei achtjährigen Mädchen erschienen sein. Die behaupteten Erscheinungen wurden von der Kirche nie als übernatürlich anerkannt. Zu einer förmlichen kirchenamtlichen Untersuchung mit abschließendem Urteil kam es jedoch nicht.
Im Sommer 1999 wurde wiederum von „Erscheinungen“ in Marpingen berichtet, die mit denjenigen von 1876 in Zusammenhang gebracht wurden. Dieses Mal wollten drei junge Frauen die Gottesmutter zu wiederholten Malen gesehen bzw. gehört haben. Da diese Ereignisse großes Aufsehen erregten und viele Menschen anzogen, sah sich der damalige Bischof von Trier, Bischof Dr. Hermann Josef Spital, veranlasst, am 1. September 1999 eine Untersuchungskommission von fünf Theologen einzusetzen mit dem Auftrag, die Vorgänge in Marpingen von 1876 und von 1999 sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob ihnen ein übernatürlicher Charakter zugesprochen werden müsse.
Die Kommission hat am 1.12.2004 dem Nachfolger von Herrn Bischof Dr. Spital, Herrn Bischof Dr. Reinhard Marx, einen umfangreichen abschließenden Bericht über ihre Arbeit vorgelegt. Dieser stützt sich
- auf die Prüfung der einschlägigen im Trierer Bistumsarchiv befindlichen Akten zu den Ereignissen von 1876;
- auf den Inhalt der angeblichen Botschaften von 1999, wie er schriftlich und auf Tonkassetten festgehalten ist;
- auf die Befragung der beteiligten drei jungen Frauen und von Personen aus ihrem Umfeld;
- auf die Berichte von Augen- und Ohrenzeugen sowie auf einen Videofilm;
- auf die Sichtung der Literatur zu den Marpinger Ereignissen von 1876 und von 1999;
- auf vier Gutachten von Fachtheologen;
- auf ein ausführliches Gutachten von zwei Humanwissenschaftlern, die ihre Kompetenz in der in Frage stehenden Problematik durch einschlägige Publikationen nachgewiesen haben.
Die Kommission hatte zu der folgenden Frage ein Votum abzugeben:
Steht es mit moralischer Gewissheit fest, dass die Geschehnisse von Marpingen aus den Jahren 1876 und 1999 nur auf übernatürliche Weise zu erklären sind.
Die moralische Gewissheit ist nach kanonischem Recht die jeden begründeten und vernünftigen Zweifel ausschließende Gewissheit, d.h. das mittlere Maß zwischen absoluter Gewissheit und bloßer Wahrscheinlichkeit. Auf die Beurteilung der Phänomene von Marpingen übertragen bedeutet dies: Bleiben vernünftige Zweifel daran bestehen, dass diese Phänomene nur durch übernatürliches Einwirken erklärbar sind, kann das Votum nur lauten: Es steht nicht fest.
Bei der Untersuchung der angesprochenen Ereignisse von Marpingen ergaben sich für die Kommission aufgrund der erhobenen Fakten und der eingeholten Gutachten allzu begründete Zweifel an dem übernatürlichen Charakter der behaupteten Erscheinungen. Die zusammengetragenen Beweismittel in ihrer Gesamtschau lassen nach der einstimmigen Überzeugung der Kommission klar und eindeutig erkennen, dass die Übernatürlichkeit nicht feststeht.
Detaillierte Angaben zu den Gründen, die für dieses Votum ausschlaggebend waren, können aus Rücksicht auf die Persönlichkeitssphäre der an den Geschehnissen beteiligten Personen nicht in die Öffentlichkeit gebracht werden. Es werden daher auch keine Namen genannt.
Der Bischof von Trier hat sich dem Votum der Kommission angeschlossen und hat nach Rücksprache mit der Römischen Glaubenskongregation der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Untersuchungen vorgelegt. Die Glaubenskommission der DBK hat dem Bericht und dessen Ergebnis ausdrücklich zugestimmt.
Unter diesen Voraussetzungen hat Bischof Dr. Reinhard Marx am 13.12.2005 das Dekret erlassen, aus dem hervorgeht, dass nicht feststeht, dass den Ereignissen in Marpingen aus den Jahren 1876 und 1999 ein übernatürlicher Charakter zukommt.
Damit bleibt es bei der Anordnung von Bischof Dr. Hermann Josef Spital vom August 1999, dass in der kirchlichen Verkündigung weder formell noch materiell von „Erscheinungen“ himmlischer Personen in Marpingen, von „Seherinnen“ und von dort ergangenen „Botschaften des Himmels“ gesprochen oder geschrieben werden darf. Publikationen jedweder Art, die im Widerspruch zu dem oben genannten Dekret stehen, dürfen in kirchlichen Räumen nicht verbreitet werden.
Die Marienkapelle im Marpinger Härtelwald behält den Charakter als Ort des Gebetes und der Verehrung der Gottesmutter. Sie wird in der Seelsorge der Pfarrei Marpingen Maria Himmelfahrt die ihr zukommende Bedeutung erfahren.
Brief des Bischofs an den Ortspfarrer
14.12.2005
Herrn Pfarrer Leo HofmannKatholisches Pfarramt Maria Himmelfahrt
Kirchberg 10
66646 Marpingen
Sehr geehrter Herr Pfarrer Hofmann,
lieber Mitbruder,
nach intensiver Prüfung durch eine von mir berufene Kommission habe ich im Dekret vom 13.12.2005 festgestellt, dass die Übernatürlichkeit der behaupteten Ereignisse nicht feststeht. Deshalb bleibt es bei der Anordnung von Bischof Dr. Hermann Josef Spital vom August 1999, dass in der kirchlichen Verkündigung weder formell noch materiell von „Erscheinungen“ himmlischer Personen in Marpingen, von „Seherinnen“ und von dort ergangenen „Botschaften des Himmels“ gesprochen oder geschrieben werden darf. Publikationen jedweder Art, die im Widerspruch zu dem oben genannten Dekret stehen, dürfen in kirchlichen Räumen nicht verbreitet werden.
Marpingen ist seit vielen Jahrhunderten ein Ort der Marienverehrung. Der „Härtelwald“ ist vor über 100 Jahren eine Stätte des Gebetes und der Verehrung der seligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria geworden. Das soll auch so bleiben. Deshalb ist es mir ein Anliegen, der großen Zahl der Besucherinnen und Besucher der Gebetsstätte „Härtelwald“ die nötige seelsorgerliche Zuwendung zu geben.
Es ist ein Gütezeichen einer marianischen Gebetsstätte, dass sie nicht bei der Verehrung der Gottesmutter stehen bleibt, sondern die Beterinnen und Beter zu Christus führt: „Was er euch sagt, das tut!“ (Joh 2,5). Maria will uns mütterlich begleiten und helfen, Christus zu finden und auf sein Wort zu hören.
In der Feier der Eucharistie wird uns die Frohe Botschaft unserer Erlösung verkündet und wirklich geschenkt. Im Sakrament der Buße und der Versöhnung begegnen die Menschen in der Not ihrer Sündhaftigkeit und Unvollkommenheit der barmherzigen Liebe des Vaters. Beim Beten des Rosenkranzes betrachten wir, von Maria angeleitet und geführt, die unergründlichen Geheimnisse der Menschwerdung, des Leidens und Sterbens sowie der Auferstehung und Verherrlichung Jesu Christi, deren erlösende Kraft in Maria schon voll wirksam geworden ist. Und immer lädt die Gebetsstätte zum persönlichen stillen Gebet ein. Auch die Marpinger Gebetsstätte kann so vielen Menschen helfen, im Heiligen Geist durch Christus zum Vater zu gehen.
Eine Gebetsstätte wie der „Härtelwald“ ist deshalb ein wichtiger Ort im Gesamtgefüge einer Diözese. Ohne solche Orte wäre die Kirche ärmer und das Glaubensleben kälter und unfruchtbarer. Hier kommen Herz und Gemüt zu ihrem Recht. Auf diesem Hinter¬grund wird auch der besorgte Hinweis des Zweiten Vatikanischen Konzils im Blick auf die Marienverehrung verständlich, dass die „wahre Andacht weder in unfruchtbarem und vorübergehendem Gefühl noch in irgendwelcher Leichtgläubigkeit besteht“. Bei der Betrachtung der einzigartigen Würde der Gottesmutter sei falsche Übertreibung ebenso zu meiden wie intellektuelle Geistesenge (Lumen gentium, 67). Auf der Grund¬lage der Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (Lumen gentium, 52-69) haben die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. in mehreren Lehrschreiben (bes. Marialis cultus vom 02.02.1974 und Redemptoris Mater vom 25.03.1987) die Grundsätze einer biblisch begründeten und in der Tradition verwurzelten Marienverehrung dargelegt, die für eine gute marianische Spiritualität unverzichtbar sind.
Ich vertraue Ihnen, lieber Mitbruder, die Verantwortung für die Gebetsstätte „Härtelwald“ an und bitte Sie, zusammen mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle, die dort beten wollen, pastoral zu begleiten.
An der derzeitigen Praxis der Wortgottesdienste, Andachten und Gebetszeiten kann angeknüpft werden. Die Eucharistiefeiern sollen wie bisher in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Marpingen stattfinden.
Ich danke Ihnen und allen Gemeindemitgliedern für Ihren bisherigen Einsatz. Ich bitte alle Beterinnen und Beter in Marpingen, dass sie in ihre Gebete neben ihren eigenen Anliegen auch die der Weltkirche, sowie insbesondere den geistlichen Weg der Erneuerung unserer Diözese einbeziehen.
Für Ihr pastorales Wirken und für die Ihnen anvertraute Gemeinde erbitte ich den Segen des dreifaltigen Gottes.
Mit herzlichen Grüßen
und im Gebet verbunden,
Ihr
Dr. Reinhard Marx
Bischof von Trier
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