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Rahmenbedingungen
Die Durchführung
und Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) ist an bestimmte
Rahmenbedingungen geknüpft. Grundlage dafür ist das „ Gesetz zur Förderung von
Jugendfreiwilligendiensten“
vom 16. Mai 2008.
Es regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) durchzuführen und bietet damit Rechtssicherheit für Träger, Einsatzstellen und FSJ Freiwillige. Dazu gehören im Allgemeinen die Fördervoraussetzungen, die Leistungen, die Dauer, der Rahmen und die Zielsetzung der pädagogischen Begleitung sowie die Aufgaben, die ein FSJ Träger erfüllen muss.
Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gestalten die Sozialen Lerndienste das Freiwillige Soziale Jahr und tragen die Gesamtverantwortung für die Durchführung.
Es regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) durchzuführen und bietet damit Rechtssicherheit für Träger, Einsatzstellen und FSJ Freiwillige. Dazu gehören im Allgemeinen die Fördervoraussetzungen, die Leistungen, die Dauer, der Rahmen und die Zielsetzung der pädagogischen Begleitung sowie die Aufgaben, die ein FSJ Träger erfüllen muss.
Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gestalten die Sozialen Lerndienste das Freiwillige Soziale Jahr und tragen die Gesamtverantwortung für die Durchführung.