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Pressedienst

Samstag, 21. August 2010
Information
Beurlaubung von Pfarrer aufgehoben
Forensisches Gutachten sieht keine Einschränkungen für Einsatz
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die in der Sache Ermittlungen aufgenommen hatte, hat diese in der Zwischenzeit eingestellt, da die Vorfälle verjährt sind. Ein forensisch-psychologisches Gutachten, das von Experten erstellt wurde, um festzustellen, ob und in welcher Form der Beschuldigte künftig in der Seelsorge eingesetzt werden kann, kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz ohne Einschränkungen möglich ist. Die Entscheidung des Bischofs, die Beurlaubung aufzuheben, wird den Gläubigen in Neunkirchen am Wochenende in allen Sonntagsmessen mitgeteilt. Der Pfarrer wurde am 19. August von Bischof Ackermann in einem persönlichen Gespräch informiert.
Der Pfarrer, der gleichzeitig Dechant des Dekanates Neunkirchen (41.000 Katholiken) ist, hat Bischof Ackermann seinen Verzicht auf das Amt des Dechanten angeboten. Dieses Rücktrittsgesuch hat der Bischof von Trier gleichzeitig mit der Aufhebung der Beurlaubung angenommen. Die kommissarische Leitung des Dekanates übernimmt der Stellvertretende Dechant, Pfarrer Michael Wilhelm.
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